Informationen zur Batterieentsorgung (BattG)

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Altakkus einer getrennten Sammlung zuzuführen.

Als Vertreiber von Batterien bzw. von Produkten, die Batterien oder Akkus enthalten, informieren wir gemäß den Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG) über die ordnungsgemäße Entsorgung.

Altbatterien können unentgeltlich zurückgegeben werden:

  • an öffentlichen Sammelstellen der Kommunen

  • an geeigneten Rücknahmestellen des Handels

Symbol „durchgestrichene Mülltonne“

Batterien und Akkus sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Dieses Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Sammlung zuzuführen sind.

 

Bedeutung der chemischen Symbole

Unter dem Mülltonnen-Symbol können folgende chemische Zeichen abgebildet sein:

  • Pb = Batterie enthält Blei

  • Cd = Batterie enthält Cadmium

  • Hg = Batterie enthält Quecksilber

Diese Kennzeichnungen weisen auf besonders schadstoffhaltige Batterien hin.

Batterien in Elektrogeräten

Sofern Batterien oder Akkus nicht fest in einem Elektrogerät verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung des Geräts entnommen und separat entsorgt werden.

Weitere Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten finden sich auf der entsprechenden Informationsseite.