Informationen zu Elektro- und Elektronik(Alt)geräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Elektro- oder Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer einer getrennten Sammlung zuzuführen ist.

Altgeräte können insbesondere bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) der Städte und Gemeinden unentgeltlich abgegeben werden.

Sofern Händler zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, gelten hierfür die gesetzlichen Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Eine Rücknahmepflicht besteht insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte entnehmen Sie – soweit möglich – Altbatterien und Akkus vor der Entsorgung aus dem Gerät und führen Sie diese einer gesonderten Entsorgung zu.

Personenbezogene Daten auf zu entsorgenden Altgeräten sind vom Endnutzer eigenverantwortlich zu löschen.

Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro-Altgeräten erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Abfallbehörde oder auf
www.e-schrott-entsorgen.org